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   LG Darmstadt, 26.02.2004 - 26 T 188/03   

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https://dejure.org/2004,26405
LG Darmstadt, 26.02.2004 - 26 T 188/03 (https://dejure.org/2004,26405)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26.02.2004 - 26 T 188/03 (https://dejure.org/2004,26405)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 26 T 188/03 (https://dejure.org/2004,26405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Vorkaufsrechts ins Grundbuch; Inhalt eines dinglichen Vorkaufsrechts; Preislimitiertes Vorkaufsrecht; Umdeutung einer Grundbucheintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Auszug aus LG Darmstadt, 26.02.2004 - 26 T 188/03
    Richtig ist, dass das im Grundbuch eingetragene dingliche Vorkaufsrecht nach §§ 1094, 1098 BGB nicht mit einem anderen als dem gesetzlich in §§ 463-473 BGB vorgesehenen Inhalt vereinbart werden kann (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. 2004, Rn. 1442; Palandt/Bassenge, 63. Aufl. 2004, § 1098 BGB Rn. 2; BGH WM 1966, 891; RGZ 104, 122, 123; OLG Jena JW 1929, 3319).
  • RG, 25.02.1922 - V 400/21

    Vorkaufsrecht mit festem Preise

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.02.2004 - 26 T 188/03
    Richtig ist, dass das im Grundbuch eingetragene dingliche Vorkaufsrecht nach §§ 1094, 1098 BGB nicht mit einem anderen als dem gesetzlich in §§ 463-473 BGB vorgesehenen Inhalt vereinbart werden kann (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. 2004, Rn. 1442; Palandt/Bassenge, 63. Aufl. 2004, § 1098 BGB Rn. 2; BGH WM 1966, 891; RGZ 104, 122, 123; OLG Jena JW 1929, 3319).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2017 - 20 W 57/17

    Grundbuch: Eintragung eines Vorkaufsrechts mit unzulässiger Preislimitierung

    Ohnehin wird nur vereinzelt vertreten, dass ein eingetragenes unzulässiges preislimitiertes dingliches Vorkaufsrecht in eine Vormerkung zur Sicherung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts umgedeutet werden könne (so LG Darmstadt, Rpfleger 2004, 349 [LG Darmstadt 26.02.2004 - 26 T 188/03] ); ganz überwiegend wird vielmehr mit Verweis auf die Publizitätsfunktion des Grundbuchs eine Umdeutung in diesem Sinne abgelehnt (BayObLG NJW-RR 1997, 1511 [BayObLG 05.06.1997 - 2 ZBR 19/97] ; Staudinger- Roth , BGB, Neubearb. 2015, § 140 Rz. 10 mwN).
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